Der Lions Club Langenfeld-Lady Lions fördert über das Hilfswerk des LC Langenfeld-Lady Lions e.V. laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Zweck des Vereins ist die Förderung
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugendpflege und der Jugendfürsorge
- der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- der Altenpflege, Altenhilfe und Behindertenhilfe
- von Toleranz und Völkerverständigung
- der Kunst und Kultur
- der Integration von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund
- hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen im Sinne des § 53 AO
- zu entwickelnder Regionen
- des Umweltschutzes
Die Satzungszwecke werden im Sinne der Ideale von Lions Club International entsprechend den Beschlüssen des LC Langenfeld Lady-Lions verwirklicht insbesondere
- durch die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte,
- durch die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher,
- durch die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen,
- durch die Unterstützung von Schulen und Lehrkräften bei der Einführung und Anwendung von Programmen zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Gesundheitsfürsorge sowie der Gewalt- und Drogenprävention,
- durch die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen,
- durch Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
- durch die Intensivierung der Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund, z.B. durch Sprachunterricht,
- durch die Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen,
- durch Hilfeleistungen in Fällen körperlicher und geistiger und finanzieller Not,
- und nicht überwiegend durch die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine.
Für die Anfragestellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das hinterlegte beschreibbare Formular und senden Sie dieses ausgefüllt an hilfswerk.lc@ladylions-langenfeld.de. Gerne kommen wir nach der Prüfung auf Sie zu.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Förderanfrage - LC Langenfeld-Lady Lions
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